Bußgeldauflagen

Damit nicht die Not entscheidet

Sie sind Zuweiser von Bußgeldauflagen. 
Sie sind Schöffe, Richter, Staatsanwalt oder Anwalt. 

Werden Sie zu einem Anwalt für das Leben!

Über die Zuweisung einer Bußgeldauflage freuen wir uns. Wir sind an allen deutschen Oberlandesgerichten gelistet und als gemeinnützig anerkannt.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit von donum vitae durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. – Vielen Dank!

Unser Spendenkonto ist das folgende 

IBAN: DE90 5089 0000 0061 8321 06

BIC: GENODEF1VBD

Volksbank Südhessen

Gerne können Sie unser Material für Bußgeldauflagen-Zuweiser in der Geschäftsstelle anfordern, inkl. Geldauflagen-Überweisungsträger, Informationsmaterialien zu donum vitae, sowie Adressaufkleber mit unserer Anschrift und unserer Kontoverbindung:

Telefon 06151-279 39 41

oder per E-Mail

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